Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 15.03.2016, Seite 5 / Inland

Ärztekammer steht ­hinter Schweigepflicht

Berlin. In der Debatte um Konsequenzen aus der Germanwings-Katastrophe am 24. März 2015, die laut Untersuchungsbericht der zuständigen französischen Behörde in Siuzid-Absicht vom Kopiloten herbeigeführt wurde, ist die Bundesärztekammer gegen eine »generelle Aufweichung« der ärztlichen Schweigepflicht. Piloten müssten regelmäßig flugmedizinisch untersucht werden, auch in ihrer psychischen Gesundheit, erklärte der Präsident der Kammer, Frank Ulrich Montgomery, am Montag in Berlin. »Für Befunde und für Informationen über laufende, fliegerisch relevante Behandlungen brauchen wir eine flugmedizinische Datenbank«, erklärte er. Auf diese sollten aber nur Experten des Luftfahrtbundesamtes Zugriff haben, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. (dpa/jW)