BGH: Versorger müssen günstig Gas kaufen
Karlsruhe. Die Energieversorger sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verpflichtet, im Interesse ihrer Tarifkunden ihr Gas möglichst billig einzukaufen. Den Unternehmen sei aufgetragen, »die eigenen Bezugskosten im Interesse ihrer Kunden niedrig zu halten und nach Möglichkeit die günstigste Beschaffungsalternative zu wählen«, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Im Streitfall müsse der Versorger nachweisen, dass er sich darum bemüht hat. (Az.: VIII ZR 71/10). Dennoch durften die deutschen Strom- und Gasversorger ihre Preise bis zu einer Neuregelung 2014 ohne umfassende Begründung erhöhen. (Reuters/dpa/jW)
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