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Aus: Ausgabe vom 20.04.2016, Seite 15 / Antifaschismus

Brandstiftung als »­ziviler Ungehorsam«

Pforzheim. Ein Funktionär der Alternative für Deutschland (AfD) ist vom Amtsgericht Pforzheim wegen öffentlicher Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach einem Bericht im Magazin Focus online am Montag muss er 70 Tagessätze zu je 65 Euro (4.550 Euro) zahlen, weil er im Internet Brandanschläge auf Asylbewerberheime als »zivilen Ungehorsam« dargestellt hatte. Der Mann, der zur Spitze des AfD-Kreisverbands Pforzheim/Enzkreis gehört, hatte zuvor einen Strafbefehl nicht akzeptiert. Alfred B. hatte auf seiner Facebook-Seite einen Kommentar verfasst, den die Welt mit diesem Wortlaut zitierte: »Ist es nicht so, dass den Anwohnern oder Bewohnern einer Kommune alternativlos eine Einrichtung vor die Nase gesetzt wird, die sie einfach nicht haben wollen und deshalb in Form von zivilem Ungehorsam die geplanten Flüchtlingsunterkünfte einfach abfackeln?« (jW)

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