Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 27.04.2016, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Prozess gegen »Oldschool Society«

Am heutigen Mittwoch startet vor dem Oberlandesgericht in München der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der neofaschistischen Gruppierung »Oldschool Society« (OSS). Insgesamt drei Männer und eine Frau sollen – der Bundesanwaltschaft zufolge – diese terroristische Vereinigung gegründet haben, um Anschläge auf Flüchtlinge zu verüben. Die militanten Rassisten, deren Organisation über mehr als ein Dutzend Mitglieder verfügt haben soll, hatten offenbar vor, im Mai 2015 einen Sprengstoffanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Borna zu verüben. Die Neonazis konnten ihre Pläne jedoch nicht mehr in die Tat umsetzen, da die Polizei wenige Tage zuvor in fünf Bundesländern die Wohnungen von vermeintlichen Mitgliedern der OSS durchsuchte und die Beschuldigten festnahm (jW berichtete). Als Rädelsführer der rechten Terrorgang haben die Behörden Andreas T. und Markus W. ausgemacht. Aber auch die mutmaßlichen Mittäter Denise G. und Olaf O. müssen sich vor dem Münchner Gericht verantworten.

Erstmalig sollen sich die Neonazis im Sommer 2014 in sogenannten sozialen Netzwerken im Internet zusammengefunden haben und infolgedessen feste Organisationsstrukturen geschaffen haben. Nicht nur währenddessen, sondern auch bei der Planung von Anschlägen ging die Gruppe höchst dilettantisch vor. So besprachen OSS-Mitglieder ihre Pläne offenbar sogar am Telefon und kommunizierten unverschlüsselt im Internet. Die Angeklagten gingen somit nicht sonderlich intelligent vor, ungefährlicher macht sie dies jedoch keineswegs. Zumal OSS-Mitglieder auch Verbindungen zu anderen neofaschistischen Strukturen gehabt haben sollen bzw. früher in diesen aktiv waren. So soll einer von ihnen in der 2012 vom nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger (SPD) verbotenen »Kameradschaft Aachener Land« (KAL) mitgewirkt haben. Besagte »Kameradschaft« galt bis zu ihrem Verbot als eine der militantesten Neonazigruppierungen in Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren wird sich voraussichtlich in die Länge ziehen. Bis Oktober hat das Gericht 30 Prozesstage vorgesehen. (bern)