Kein Spielraum für die Opposition
Karlsruhe schmettert Forderung nach mehr Rechten von kleinen Parteien im Bundestag ab
Die Opposition im Bundestag hat keinen Anspruch auf mehr Rechte. Das gilt auch, wenn sie – wie im Moment – nur wenige Abgeordnete stellt, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Es wies damit Forderungen der Linkspartei nach einer Grundgesetzänderung zurück (Az. 2 BvE 4/14).
Deren Fraktion sah sich benachteiligt, weil ihr etwa die Möglichkeit verwehrt sei, ein Gesetz vom Verfassungsgericht in einem Normenkontrollverfahren überprüfen zu lassen...
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