Fußball: Nächste Runde Müller
Erfurt. Der unter »Bosman 2.0« bekannt gewordene Fall von Heinz Müller geht in die nächste Runde. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigte am Dienstag, dass der 37 Jahre alte Extorhüter von FSV Mainz 05 im Rechtsstreit mit seinem früheren Arbeitgeber Revision eingelegt hat. Allerdings gebe es noch keinen Termin für eine Verhandlung. Die Gefahr einer Revolution im Transfersystem schien am 17. Februar gebannt. Damals hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Lizenzspielerbereich bestätigt und damit ein erstinstanzliches Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom März 2015 gekippt. In der Urteilsbegründung wies das Landesarbeitsgericht darauf hin, dass Fußballprofis wegen der »Eigenart ihrer Arbeitsleistung« nicht mit normalen Arbeitnehmern zu vergleichen seien. Müller hatte gegen Mainz geklagt, weil er trotz der Verlängerung seines Vertrags 2012 um zwei Jahre vom damaligen Trainer Thomas Tuchel zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war. Er sah sich dadurch der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt durch eine bestimmte Anzahl an Profi-Einsätzen (23) automatisch um ein Jahr verlängert. (sid/jW)
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