Aus: Ausgabe vom 08.06.2016, Seite 7 / Ausland
EuGH verbessert Schutz für Ausländer
Luxemburg. Ausländer, die illegal von einem EU-Mitgliedsstaat innerhalb des Schengen-Raums in ein anderes EU-Land reisen, dürfen dafür vor ihrer Rückführung nicht mit Haft bestraft werden. Dies verbietet die Rückführungsrichtlinie der EU, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil zu einem Fall aus Frankreich entschied. Falls ein aufgegriffener Ausländer nicht freiwillig in den Erstaufnahmestaat ausreist, kann er der EU-Richtlinie zufolge allerdings abgeschoben werden. (AFP/jW)
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