Karlsruhe hört auf den EuGH
»Bail-out« durch EZB? Verfassungsgericht sieht keine Staatsfinanzierung per Notenpresse
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Absicht, die Europäischen Zentralbank (EZB) am Staatenretten zu hindern. Die EZB darf im Krisenfall unter Beteiligung der Bundesbank Euro-Ländern durch Kauf von deren Schulden (Staatsanleihen) unter die Arme greifen. Unbegrenzt. Das 2012 beschlossene EZB-»Rettungsprogramm« OMT (Outright Monetary Transactions) sei mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit beim Ankauf der Wertpapiere die Bedingungen des Europäischen Gerichtshofs ...
Artikel-Länge: 1997 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.