Leserbrief eines Totalverweigerers
Doppelte Bestrafung?
Markus Schuster, EggenfeldenIch bin Totalverweigerer, das heißt, daß ich mich weigere, weder Wehr- noch Zivildienst zu leisten. Den Wehrdienst zu verweigern, ist zwar legal, aber beides zu verweigern, stellt eine Straftat dar. Ich habe zuerst den Wehrdienst verweigert und bin dann zum Zivildienst einberufen worden. Dieser Einberufung bin ich aber nicht gefolgt, so daß ich wegen »Dienstflucht« (Dienstflucht ist dasselbe wie Fahnenflucht beim Wehrdienst) zu acht Monaten ohne Bewährung ve...
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