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Aus: Ausgabe vom 07.07.2016, Seite 4 / Inland

Bundestag stimmt über Sexualstrafrecht ab

Berlin. Der Bundestag entscheidet an diesem Donnerstag über eine Reform des Sexualstrafrechts. Eine Mehrheit für den Grundsatz »Nein heißt nein« gilt als sicher. Damit macht sich künftig nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll reichen, wenn sich der Täter über den »erkennbaren Willen« des Opfers hinwegsetzt. Der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe wird ergänzt in dem Gesetzentwurf, den Justizminister Heiko Maas (SPD) im März dem Kabinett vorgelegt hatte. Diesen Zusatz kritisierte am Mittwoch die Vorsitzende vom Rechtsausschuss des Parlaments, Renate Künast, gegenüber der Deutschen Presseagentur. »Niemand darf wegen einer Sexualstraftat verurteilt werden, die er selber nicht begeht. Das können wir nicht unterstützen.« Der neu gefasste Paragraph 177 des Strafgesetzbuchs soll auch Folgen für den Aufenthaltsstatus verurteilter Täter ohne deutschen Pass haben. (dpa/jW)