Entschädigung für verfolgte Homosexuelle
Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht für die geplante Entschädigung von Homosexuellen, die nach dem früheren Paragraphen 175 des Strafgesetzbuchs verurteilt wurden, insgesamt 30 Millionen Euro vor. Die Höhe der Entschädigung werde »immer auch vom konkreten Einzelfall abhängen«, sagte der SPD-Politiker der Süddeutschen Zeitung (Samstag), »etwa der Dauer einer Freiheitsstrafe«. Die Koalition hat vereinbart, die bislang als vorbestraft geltenden Betroffenen zu rehabilitieren. Der Gesetzentwurf, den der Justizminister noch für Oktober angekündigt hatte, sehe einen Individualanspruch vor, der »relativ unkompliziert« geltend gemacht werden könne. In der BRD wurde der Paragraph 175 erst 1994 endgültig abgeschafft. In der DDR war Homosexualität seit den 50er Jahren nicht mehr strafrechtlich verfolgt worden. (dpa/jW)
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