Gericht berät über Strafe für Pegida-Chef
Dresden. Pegida-Chef Lutz Bachmann steht am heutigen Mittwoch erneut vor Gericht. Das Landgericht Dresden entscheidet in einem Berufungsprozess über eine Verurteilung wegen Volksverhetzung. Die Verhandlung beschränkt sich allerdings auf das Strafmaß, nachdem der Mitbegründer des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses den Vorwurf der Volksverhetzung vor zwei Wochen eingeräumt hatte. Es geht um Facebook-Kommentare vom September 2014, in denen Flüchtlinge als »Viehzeug«, »Gelumpe« und »Dreckspack« bezeichnet wurden. Das Amtsgericht Dresden hatte Bachmann Anfang Mai zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte – auch wegen Bachmanns vieler Vorstrafen unter anderem wegen Drogenhandels – sieben Monate Haft ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Bachmann hatte bestritten, Verfasser der Posts gewesen zu sein. Zwei Wochen vor dem Berufungsprozess kam dann die Wende: Durch Bachmanns Geständnis entfällt die Beweisaufnahme. (dpa/jW)
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