Aus: Ausgabe vom 21.12.2016, Seite 4 / Inland
Keine Verhandlung über Ökostromreform
Karlsruhe. Mehrere Betreiber von Biogasanlagen sind mit Verfassungsbeschwerden gegen die Ökostromreform von 2014 gescheitert. Die beanstandeten Neuregelungen verletzten diese nicht in ihrem verfassungsrechtlich geschützten Vertrauen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerden deshalb nicht zur Entscheidung an. Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas gefördert. Mit dessen Einführung stieg der Strompreis rapide. Die Reform 2014 sollte dem entgegenwirken. (dpa/jW)
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