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Aus: Ausgabe vom 07.01.2017, Seite 16 / Aktion
junge Welt

Erhöhung der Abopreise

Notwendige Maßnahme ab 1. Februar 2017

Liebe Leserinnen und Leser der jungen Welt,

wir arbeiten mit Hochdruck an der Sanierung unseres Verlages. Ziel ist es, die Zeitung weitgehend kostendeckend zu produzieren. Eine der unumgänglichen Maßnahmen dafür, die wir an dieser Stelle bereits mehrfach angekündigt haben: Ab 1. Februar 2017 müssen wir die Abopreise anheben (zuletzt war das 2015 nötig). Dank der starken Reaktion der Leserinnen und Leser auf unseren Aufruf, die junge Welt mit Abonnements und Spenden zu unterstützen, können die Erhöhungen jetzt moderat ausfallen.

Das Normalabo und das Soliabo der gedruckten Ausgabe werden monatlich zwei Euro mehr kosten. Der Preis für das Sozialabo steigt um einen Euro. Den für das Wochenendabonnement erhöhen wir monatlich um 40 Cent, den für das Mittwoch- und Samstagabo um 60 Cent.

Leider werden auch die Rechnungsbeträge fürs Onlineabo etwas größer. Der Soliabopreis steigt um drei Euro, der Normalpreis um zwei und der Sozialpreis um einen Euro pro Monat. Das Onlineabo für die regelmäßigen Bezieher unserer gedruckten Ausgabe, die dies zum Sondertarif gebucht haben, wird nicht teurer.

Damit bleiben wir die preisgünstigste überregionale Tageszeitung. Wir werden auch weiterhin auf jedes neue Abonnement angewiesen sein – deshalb bitten wir Sie auch heute um Ihr Engagement für die junge Welt. Und wir bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis, insbesondere bei jenen Leserinnen und Lesern, die unsere Aktion mit einem Umstieg auf eine höhere Abopreisklasse unterstützen.

Im Einzelverkauf in Deutschland und Österreich kostet die junge Welt ab Februar 10 Cent mehr, in der Schweiz wird der Preis um 20 Rappen erhöht. Auch hier werden wir mit Aktionen dafür kämpfen, dass sich der Verkauf am Kiosk weiter positiv entwickelt.

Aboservice der jungen Welt

Dein Abo zur rechten Zeit: www.jungewelt.de/kampagne

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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