Ver.di gewinnt vor Gericht gegen Charité
Berlin. Die Berliner Krankenhausgesellschaft Charité Facility Management (CFM) hat in der Auseinandersetzung um die Bildung des Aufsichtsrats eine Niederlage erlitten, teilte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am Dienstag mit. Das Landgericht Berlin habe entschieden, dass der Aufsichtsrat nach dem »Mitbestimmungsgesetz« gebildet werden müsse und nicht nach dem »Drittelbeteiligungsgesetz«. Das Mitbestimmungsgesetz wird auf Unternehmen angewendet, die mehr als 2.000 Beschäftigte haben. Es sieht vor, dass die Hälfte der Aufsichtsratsmandate von Belegschaftsvertretern besetzt wird und die Gewerkschaften zwingend vertreten sein müssen. Die CFM hatte die Schwelle von über 2.000 Beschäftigten bestritten, weil sie die ca. 600 Mitarbeiter, die von der Charité an die CFM verliehen worden sind, nicht mitgezählt hat.(jW)
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