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Aus: Ausgabe vom 15.02.2017, Seite 4 / Inland

DNA-Analyse soll ausgeweitet werden

Berlin. Der Polizei soll es nach Ansicht der Rechtspolitiker der großen Koalition künftig möglich sein, persönliche Merkmale aus DNA-Spuren zu verwenden. »Wenn es technisch möglich ist, aus DNA-Spuren mit hoher Wahrscheinlichkeit etwa die Augen- oder Haarfarbe festzustellen, dann muss die Polizei diese wichtigen Hinweise in ihrer Ermittlungsarbeit verwenden dürfen«, teilte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, am Dienstag mit. Ihm zufolge haben sich die Rechtspolitiker der Koalition am Montag darauf verständigt, noch in dieser Legislaturperiode die Strafprozessordnung entsprechend zu ändern. Bislang ermöglicht sie die Untersuchung von DNA-Material zur Feststellung der Abstammung und des Geschlechts von gesuchten mutmaßlichen Tätern. (dpa/jW)

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