AG in öffentlicher Hand zur Information verpflichtet
Karlsruhe. Das Recht der Öffentlichkeit auf Transparenz und Information wurde gestärkt. Wie von Behörden können Journalisten auch von Unternehmen Auskunft verlangen, die privatwirtschaftlich organisiert, aber weitgehend in öffentlicher Hand sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. In dem verhandelten Fall hatte der Journalist David Schraven gegen den Wasser- und Energieversorger Gelsenwasser mit Sitz in Gelsenkirchen geklagt. Er fordert im Zusammenhang mit Recherchen zur Finanzierung früherer Wahlkampfblogs der SPD Auskunft über bestimmte Aufträge und Vergütungen. Das als Aktiengesellschaft organisierte Unternehmen hat die Vorwürfe zurückgewiesen und auf Geschäftsgeheimnisse verwiesen. Da die Anteile an Gelsenwasser im wesentlichen von kommunalen Stadtwerken gehalten werden, sieht der BGH aber das Unternehmen in der Pflicht. (dpa/jW)
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