NSU-Prozess: Wohlleben bleibt in U-Haft
München. Der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben ist abermals mit einer Haftbeschwerde gescheitert. Ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf seinen Antrag, nach mehr als fünf Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Wohlleben ist einer der Mitangeklagten im Münchner NSU-Prozess. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zu neunfachem Mord vor. Wohlleben hatte beim BGH Beschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München eingelegt, das ihn weiter für dringend tatverdächtig hält. Nach Ansicht der BGH-Richter hat das OLG die Gründe »hinreichend dargelegt«. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
»Progressive Ursprünge hat die EU nicht«
vom 17.03.2017 -
Tatmotiv: Meist Rassismus
vom 17.03.2017 -
Todesermittlungen eingestellt
vom 17.03.2017 -
David ohne Steinschleuder
vom 17.03.2017 -
»Schattenwelt« in der Fleischfabrik
vom 17.03.2017