Aus: Ausgabe vom 17.03.2017, Seite 4 / Inland
Unternehmen sollen Fluggastdaten speichern
Berlin. Die Bundesregierung hat eine Verpflichtung zur Speicherung von Fluggastdaten beschlossen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin auf den Weg brachte. Er dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Frühjahr. Diese verpflichtet Fluggesellschaften, den 28 EU-Ländern ihre Passagierdatensätze – etwa Namen, Kreditkartennummern oder Essenswünsche (!) – zu überlassen. Die Sicherheitsbehörden könnten diese dann überprüfen und austauschen. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Progressive Ursprünge hat die EU nicht«
vom 17.03.2017 -
Tatmotiv: Meist Rassismus
vom 17.03.2017 -
Todesermittlungen eingestellt
vom 17.03.2017 -
David ohne Steinschleuder
vom 17.03.2017 -
»Schattenwelt« in der Fleischfabrik
vom 17.03.2017