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Aus: Ausgabe vom 28.03.2017, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Noch immer Tarifentgelte unter Mindestlohn

Düsseldorf. Noch immer liegen sechs Prozent der tariflichen Eingruppierungen unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro, der in der Höhe seit 1. Januar 2017 gilt. Zwei Prozent sind durch die Ausnahmeregelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) abgedeckt, vier Prozent dagegen nicht, sie werden von der gesetzliche Untergrenze verdrängt. Darauf machte die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung am Montag aufmerksam und verwies auf eine Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der tariflichen Vergütungsgruppen in 40 Branchen. Demnach liegt die Lohnuntergrenze beispielsweise in der Fleischindustrie mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres bei 8,75 Euro, der gleiche Wert gilt für die Wäschereidienstleistungen. Auch Zeitungszusteller bekommen immer noch nicht den allgemeinen Mindestsatz. Für sie ist sogar speziell im MiLoG eine Ausnahme festgeschrieben, die als Untergrenze 8,50 Euro festlegt.

Nach Paragraph 24 Mindestlohngesetz sind Ausnahmen zulässig. Dazu gehören tarifliche Regelungen, die bis zum 31. Dezember den Mindestsatz unterschreiten dürfen, aber seit 1. Januar mindestens ein Entgelt von 8,50 Euro pro Stunde vorsehen müssen. Ab Januar 2018 muss der gesetzliche Mindestlohn in allen Branchen eingehalten werden. Andere tarifliche Niedriglohngruppen erfüllen nicht die Kriterien, die für eine Ausnahme laut MiLoG nötig sind. Für diese gilt damit automatisch die Untergrenze von 8,84 Euro. Dazu gehört beispielsweise das Friseurhandwerk, in dem bis Juli 2016 ein Branchenmindestlohn in Höhe von 8,50 Euro festgeschrieben war. Dieser ist gekündigt und wurde noch nicht neu verhandelt.

Für Reinhard Bispinck, Leiters des WSI-Tarifarchivs, ein Beleg dafür, dass der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze wirksam sei. Die Verdrängung von zu niedrigen Tarifvergütungen trage dazu bei, die Tarifdynamik zu stärken, so der Tarifexperte. »Voraussetzung dafür ist allerdings eine stärkere Bereitschaft der Arbeitgeber, die oft gelobte Tarifautonomie auch mit Leben zu füllen.«(jW)

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