Lange Haftstrafen in Islamistenprozess
Düsseldorf. Im Islamistenprozess um einen gescheiterten Bombenanschlag im Bonner Hauptbahnhof hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Angeklagten Marco G. zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt. Dadurch ist seine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. In dem Mammutverfahren gegen insgesamt vier mutmaßliche Islamisten erhielten zwei weitere Beschuldigte Haftstrafen von jeweils zwölf Jahren und der vierte Angeklagte eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren. Sie hatten nach Überzeugung der Anklage ein Mordkomplott gegen einen Politiker der rechten Partei »Pro NRW« geschmiedet. Der Hauptangeklagte G. wurde wegen mehrfachen Mordversuchs verurteilt. G. soll im Dezember 2012 auf dem Bonner Bahnhof eine Sporttasche mit einer Rohrbombe abgestellt haben, die jedoch nicht explodierte. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Pastoren segnen in Krieg ziehende Soldaten«
vom 04.04.2017 -
»Wir betteln nicht um Posten«
vom 04.04.2017 -
Zweifel am Kerngeschehen
vom 04.04.2017 -
»Manchmal einen Schubs«
vom 04.04.2017 -
Kassen treiben Medikamentenpreise hoch
vom 04.04.2017