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Unterlassene Hilfeleistung

Gericht lehnt Lebertransplantation für kurdischen Asylbewerber ab

Als eine »Art Todesurteil« hat am Donnerstag die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main bezeichnet. Der hessische Hochtaunuskreis hatte die Kostenübernahme für eine möglicherweise lebensrettende Lebertransplantation bei einem kurdischen Asylbewerber abgelehnt. Diese Entscheidung hatte das Gericht im April bestätigt.

In der Urteilsbegründung heißt es, der Patient gehöre zu dem Personenkreis, für den das Asylbewerberleistungsgesetz im ersten Jahr des Aufenthalts nur einen eingeschränkten Anspruch auf ärztliche Versorgung gewährt. Pro Asyl kritisiert, das Gericht habe sich überhaupt nicht damit auseinandergesetzt, ob nicht die Wahrung der Menschenwürde eine Behandlung gebiete. Die Organisation verweist auf einen ähnlich gelagerten Fall in Bremen. Dort starb der türkische Kurde Celal Akan am 26. Juni 1995, weil die Entscheidung über eine Kostenzusage für die notwendige Lebertransplantation monatelang verzögert wurde.

Der Anwalt des Kurden hat inzwischen Beschwerde gegen das Urteil des Frankfurter Gerichts eingelegt. Parallel dazu hat der örtliche Arbeitskreis Asyl eine Spendenaktion gestartet, um die für die Operation notwendigen 10 000 Mark auf diesem Wege zu sammeln.

jW

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