Bundesrat zieht durch
Länderkammer beschließt Fußfessel für »potentielle Gefährder«
Der Bundesrat in hat in seiner Sitzung am Freitag einer Reihe neuer Regelungen zugestimmt. »Potentiellen Gefährdern« kann künftig eine elektronische Fußfessel angelegt und Hausarrest verordnet werden. Anders als bisher darf das Instrument dann beispielsweise zum Einsatz kommen, wenn jemand wegen »schwerer Staatsschutzdelikte« hinter Gittern saß.
Zudem kann die Überwachungsmaßnahme künftig schon nach einer zweijährigen Haftstrafe angeordnet werden und nicht erst wie b...
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