Presserat: Leitsätze zum Diskriminierungsschutz
Berlin. An der Richtlinie im Pressekodex zum Schutz vor Diskriminierung hat es schon oft Kritik gegeben. Der Deutsche Presserat legte am vergangenen Mittwoch (31. Mai) nach langer Diskussionen Leitsätze zur Nennung der Herkunft von Straftätern in der Berichterstattung vor. Diese sollen die Regeln aus der Richtlinie 12.1 im Pressekodex ergänzen, teilte der Presserat am vergangenen Mittwoch (31. Mai) mit. »Die Leitsätze sollen Entscheidungshilfen für die Anwendung der Regeln im Redaktionsalltag geben«, so Sprecher Manfred Protze.
Eine solche Entscheidungshilfe für die Alltagspraxis hatte das Gremium bereits im Frühjahr 2016 angekündigt. Die Richtlinie war zuvor unter anderem als nicht konkret genug und als wenig praxistauglich kritisiert worden. Ende März hatte der Rat die Richtlinie überarbeitet, nach der die Zugehörigkeit von Straftätern oder Verdächtigen etwa zu einer zu ethnischen oder religiösen Minderheit nun nur erwähnt werden soll, wenn ein begründetes öffentliches Interesse daran besteht.
In den Leitsätzen heißt es unter anderem, »Vermutungen über den Zusammenhang zwischen Gruppenzugehörigkeiten und Taten müssen von Tatsachen gestützt sein. Bloße Spekulationen und Hörensagen sind insofern kein Grundlage für verantwortliche Berichterstattung.«
Als Beispiele dafür, dass es ein begründetes öffentliches Interesse an Angaben zur Herkunft gibt, nennt der Presserat etwa, wenn eine besonders schwere oder in ihrer Dimension außergewöhnliche Straftat vorliege, wie bei einem Terroranschlag, oder wenn die Biographie des Täters für die Berichterstattung von Bedeutung sei, zum Beispiel wenn ein Flüchtling straffällig werde und bereits mehrere vergleichbare Straftaten begangen habe.
»Diese Leitlinien sind nicht in Stein gemeißelt«, sagte Protze. »Wir werden die darin gegebenen Erläuterungen im Lichte praktischer redaktioneller Erfahrungen gegebenenfalls weiterentwickeln.« Unverändert bleibe das Ziel des Presserats, diskriminierende Berichterstattung zu begrenzen, ohne den Anspruch der Öffentlichkeit auf wahrheitsgemäße und sachgerechte Unterrichtung zu verringern.
Der Deutsche Presserat ist eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. (VDZ), dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) sowie der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in der Gewerkschaft ver.di. Gegründet wurde der Presserat am 20. November 1956 nach dem Vorbild des damaligen britischen »Press Council«, um ein geplantes Bundespressegesetz zu verhindern. (dpa/jW)
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