Bevormundet per Gesetz
Vor 25 Jahren beschloss der Bundestag eine Neufassung des Abtreibungsparagraphen 218. Beratungszwang bedeutete für DDR-Frauen eine Verschlechterung
Gisela NotzAm 26. Juni 1992 verabschiedete das Parlament in Berlin eine gesamtdeutsche Regelung für den Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches. Seit dem Anschluss der DDR an die Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 hatte es zunächst zwei verschiedene Regelungen gegeben: Für die alten Bundesländer galt die Indikationsregelung mit Beratungspflicht. Auf dem Gebiet der DDR galt noch die sogenannte Fristenlösung von 1972. Indikationsregelung bedeutet, dass für die Zulässigkeit eines Ab...
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