Beschäftigte bestimmen mit
EuGH urteilt, deutsche Regelung zur Besetzung von Aufsichtsräten ist EU-rechtskonform
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutschen Regeln zur Wahl von Beschäftigten in Aufsichtsräte bestätigt. Dass dies gegen EU-Recht verstoßen könne, wiesen die Luxemburger Richter am Dienstag zurück. Es sei rechtens, dass nur deutsche Beschäftigte Vertreter in die Kontrollgremien deutscher Unternehmen wählen dürfen – ohne ihre Kollegen bei Konzerntöchtern im EU-Ausland.
Interessant für Arbeiter ist auch ein Einzelaspekt des Urteils: Der EuGH stellte klar, da...
Artikel-Länge: 2063 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.