Hintergrund: Atomabkommen
Das Außenministerium der USA ist nach einem 2015 verabschiedeten Gesetz dazu verpflichtet, dem Kongress spätestens alle 90 Tage eine förmliche Mitteilung über den Status des am 14. Juli 2015 in Wien gemeinsam mit dem Iran unterzeichnete internationale Atomabkommens zu liefern. Die nächste Stellungnahme muss ungefähr Mitte Oktober rausgehen.
Es sind stets dieselben zwei Fragen zu beantworten. Erstens: Hält Iran sich an seinen Teil der Vereinbarungen, nämlich die genau festgelegten Beschränkungen seines Atomprogramms? Trump erzählt ständig, dass dies nach seiner persönlichen Ansicht nicht der Fall sei. Vorläufig haben sich Außenminister, Verteidigungsminister und Nationaler Sicherheitsberater Trump gegenüber durchgesetzt. Sie drängen darauf, sich an der regelmäßigen Prüfung des Sacherhalts durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) zu orientieren. Anderenfalls ergäben sich, so ihr Einwand gegen einen Alleingang der USA, Probleme mit den Verbündeten. Wenig bekannt ist, dass in der alle drei Monate fälligen Mitteilung des Außenministeriums noch eine zweite Frage beantwortet werden muss: Ist es für »die nationalen Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten« von »vitaler« Bedeutung, an der Nichtanwendung der sogenannten nuklearbezogenen Sanktionen festzuhalten, zu der sich die US-Regierung im Atomabkommen verpflichtet hat? Mit anderen Worten: Welchen Wert hat es für die USA, die Vereinbarungen nicht einfach platzen zu lassen?
Viele Sanktionen beruhen auf Gesetzen, die vom Kongress beschlossen wurden. Kein einziges davon wurde seit 2015 aufgehoben. Expräsident Barack Obama hat das in Kenntnis der politischen Verhältnisse nicht einmal versucht, Trump will es ohnehin nicht. Eine Klausel, die in den meisten Gesetzen enthalten ist, hilft. Sie erlaubt dem Präsidenten, das jeweilige Regelwerk nicht anzuwenden, sofern das »im nationalen Interesse« ist. Das heißt aber auch, dass die US-Regierung das Atomabkommen selbst dann brechen könnte, wenn Iran sich daran hält. (kt)
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