Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 17.08.2017, Seite 5 / Inland

Mindestlohn nützt schlecht Bezahlten etwas

Wiesbaden. Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn hat vor allem in typischen Niedriglohnbranchen gewirkt. Die damalige gesetzliche Untergrenze von 8,50 Euro hat nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Mittwoch beispielsweise dazu geführt, dass die Gehälter in den unteren Tarifgruppen des Gastgewerbes bis Juni 2017 deutlich angestiegen sind. Der Abstand zu den höchsten Entgelten der Branche verringerte sich demnach um 7,2 Prozent. In der höchsten Tarifgruppe des Gastgewerbes verdient man damit immer noch gut das Doppelte von dem in der untersten Stufe. Allerdings ist die Lohnspreizung im Niedriglohnbereich vergleichsweise gering. Die größten Unterschiede gibt es demnach im Bereich Erziehung und Unterricht. Dort ist die Vergütung in den höchsten Tarifstufen mehr als viermal so hoch wie in den niedrigsten. Im Niedriglohnsektor ist es im Schnitt nur das 2,4fache, in der Gesamtwirtschaft das Dreifache. Der Mindestlohn beträgt nach einer ersten Anpassung inzwischen 8,84 Euro brutto in der Stunde. (dpa/jW)

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