»Mehr als 2.000 Studienplätze wurden abgebaut«
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit den langen Wartezeiten für jene, die Ärzte werden wollen. Gespräch mit Wilhelm Achelpöhler
Ralf WurzbacherAm 4. Oktober wird sich das Bundesverfassungsgericht in mündlicher Verhandlung mit dem Vergabeverfahren von Studienplätzen in der Humanmedizin befassen und dabei zu klären haben, ob die langen Wartezeiten für Bewerber, die nicht über den Numerus clausus, NC, zum Zug kommen, gegen das Grundgesetz verstoßen. Welche Fälle wurden Karlsruhe konkret zur Prüfung vorgelegt?
Eine Klägerin hat 2009 ihr Abitur mit der Note 2,0 gemacht und sich gleich um einen Platz für Humanm...
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