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Aus: Ausgabe vom 17.10.2017, Seite 4 / Inland

Soldat als Flüchtling anerkannt

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat einen früheren afghanischen Soldaten als Flüchtling anerkannt. Wegen der »Sicherheits-, Arbeitsmarkt- und humanitären Lage« könne er nicht in der afghanischen Hauptstadt Kabul leben, teilte das Gericht am Montag in Mannheim mit (Az. A 11 S 512/17). Dem 2015 in die BRD Geflohenen drohe Verfolgung. Vom Kläger sowie seiner Ehefrau und ihren zwei Kindern, die noch in Afghanistan leben, könne »nicht vernünftigerweise erwartet werden, sich in Kabul niederzulassen«, urteilte das Gericht, das damit ein erstinstanzliches Urteil aufhob. (AFP/dpa/jW)