VW-Prozess: Richter nicht befangen
Hamburg. Im Musterprozess um Milliardenforderungen von Anlegern wegen der geplatzten Übernahme von Volkswagen durch Porsche vor neun Jahren hat das Gericht den Befangenheitsantrag der Klägeranwälte zurückgewiesen. Es sei kein objektiver Grund ersichtlich, der befürchten ließe, die drei abgelehnten Richter würden nicht unparteiisch entscheiden, teilte das Oberlandesgericht Celle am Dienstag mit. Gegen den Beschluss ließ das OLG keine Beschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Die Kläger halten Porsche vor, 2008 seine wahre Absicht verschleiert und sich an VW »herangeschlichen« zu haben, um den sehr viel größeren Wolfsburger Autobauer unter Kontrolle zu bringen. Erst im Oktober 2008 sei klar geworden, was Porsche wirklich im Schilde führte. Damals legte die Holding Porsche SE offen, dass sie sich durch Käufe und Optionsgeschäfte bereits rund 74 Prozent an VW gesichert hatte. Der Kurs der VW-Aktie sprang danach vorübergehend auf über 1.000 Euro und machte den Autobauer kurzzeitig zum weltweit wertvollsten Unternehmen an den Börsen. Hedgefonds und andere Investoren, die mit Leerverkäufen auf fallende Kurse gesetzt hatten, erlitten deshalb hohe Verluste. Insgesamt geht es in dem Rechtsstreit um Schadenersatzforderungen von mehr als fünf Milliarden Euro. (Reuters/jW)
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