Meldungen des Tages
Junge Kurdin darf nicht zurück
STUTTGART. Die im Juli vergangenen Jahres in die Türkei abgeschobene minderjährige Kurdin Fena »Neshe« Özmen darf nicht mehr auf Dauer in die Bundesrepublik einreisen. Dies entschied der Petitionsausschuß des baden- württembergischen Landtags am Mittwoch in Stuttgart mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen CDU und FDP. Der Ausschuß, der sich zum zweiten Mal mit dem bundesweit für Schlagzeilen sorgenden Fall auseinandersetzte, sah keine rechtliche Möglichkeit für eine dauerhafte Rückkehr. Die 16jährige hatte seit 1994 beim Bruder in Heidelberg gelebt. Der Vater ist tot, die teilweise gelähmte Mutter lebt in Südostanatolien. Nachdem Neshes Asylanträge abgelehnt wurden und mehrere Gerichtsinstanzen attestiert hatten, daß keine Verfolgung und keine Abschiebehindernisse vorlägen, war sie in die Türkei abgeschoben worden.
(AP/jW)
Ermittlungen wegen Volksverhetzung
MANNHEIM. Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt seit Beginn dieses Jahres gegen zwei belgische Rechtsextreme wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Wie Oberstaatsanwalt Wolfgang Kneip am Mittwoch auf Anfrage erklärte, ist ein 40seitiges Pamphlet mit dem Titel »Antwort auf die Goldhagen- und Spielberg-Lügen« Gegenstand der Ermittlungen gegen die zwei Männer aus Antwerpen. Thema der Hetzschrift sei unter anderem das Leugnen der Massenvernichtung von Juden im Dritten Reich. Seit Anfang 1997 würden die Publikationen bundesweit verteilt, informierte das Landesamt für Verfassungsschutz in Stuttgart. Dies geschehe von Belgien aus, wo die Schrift keinen Straftatbestand darstelle.
(AP/jW)
IG Metall will über Tarifreform reden
FRANKFURT/MAIN. Die IG Metall hat angekündigt, in den Tarifbezirken Sondierungsgespräche mit den Unternehmern über die Reform des Flächentarifvertrages zu führen. Dabei strebe man neue Entlohnungsgrundsätze für Gruppen- und Projektarbeit sowie gemeinsame Tarifgruppen für Arbeiter und Angestellte an, sagte IG-Metall-Vorsitzender Klaus Zwickel am Mittwoch in Frankfurt am Main. Zwickel lehnte zugleich die Reformpläne der Unternehmerseite ab. Dazu zählten vor allem die »Einschränkung des Streikrechts« und die betriebliche Festlegung der Regel-Arbeitszeit zwischen 30 und 40 Stunden.
ADN/jW
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