Aus: Ausgabe vom 28.11.2017, Seite 2 / Inland
Schwarzarbeiter unter Schutz der Unfallversicherung
Berlin. Obwohl sie gegen das Steuer- und Sozialrecht der Bundesrepublik verstoßen, genießen auch Schwarzarbeiter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat der Deutschlandfunk am Montag berichtet. Im Fall eines Arbeitsunfalls hätten Beschäftigte Anspruch auf Leistungen, wird Eberhard Ziegler vom Dachverband der Unfallkassen zitiert. Zudem müssten Privathaushalte, die Schwarzarbeiter beschäftigen, kaum mit Konsequenzen rechnen. Zwar drohe ihnen ein Bußgeld, in der Regel würden aber nur die nicht gezahlten Beiträge nachgefordert. Gemäß Schätzungen der Minijobzentrale entgehen den Unfallkassen wegen Schwarzarbeit jährlich 285 Millionen Euro an Beiträgen. (jW)
Mehr aus: Inland
-
Groko im Anflug: Merkel bietet Gespräche an
vom 28.11.2017 -
»Man hat die Datenlage nicht richtig studiert«
vom 28.11.2017 -
Für Freiheitsrechte
vom 28.11.2017 -
Warnhinweise weggefiltert
vom 28.11.2017 -
Frei nach vier Monaten Haft
vom 28.11.2017 -
Infam: Leuschner-Medaille für Roland Koch
vom 28.11.2017 -
Tür auf bei Tata Steel
vom 28.11.2017 -
Bereit in Bad Fallingbostel
vom 28.11.2017 -
»Aktivisten bauen ständig weitere Plattformen«
vom 28.11.2017