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Aus: Ausgabe vom 09.12.2017, Seite 2 / Inland

Gericht: Air Berlin hat ausreichend informiert

Berlin. Die Personalvertretung der Flugbegleiter von Air Berlin war nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts ausreichend über Kaufangebote und Verträge der insolventen Fluggesellschaft informiert. Die Richter lehnten am Freitag einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab und bestätigten damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin von Anfang November. Die Personalvertretung Kabine – eine Art Betriebsrat für rund 3.000 Flugbegleiter – hatte argumentiert, die Stillegung des Betriebs müsse vorläufig untersagt werden, weil sie im Vorfeld nicht genug Informationen erhalten hatte und daher nicht sachgerecht über einen Interessenausgleich verhandeln konnte. Das Landesarbeitsgericht sah den Informationsanspruch der Personalvertretung dagegen als erfüllt an. (dpa/jW)

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