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Aus: Ausgabe vom 13.12.2017, Seite 5 / Inland

Verfassungsbeschwerde gegen BER abgewiesen

Karlsruhe. Wenn es um den BER geht, klappt nichts – nicht einmal das Einschalten der quasi letzten Instanz. Eine Reihe von Klägern ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit Beschwerden gegen den Großflughafen gescheitert. Wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte, wurden insgesamt vier Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen nicht zur Entscheidung angenommen, sie hätten keine Aussicht auf Erfolg. Den Klägern ging es darum, den vom Bundesverwaltungsgericht als rechtskräftig bestätigten Planfeststellungsbeschluss aufzuheben, nachdem Flugrouten geändert worden waren und die Grundstücke der Kläger überflogen werden sollen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die in dem genannten Dokument vorgesehene Trennung von Planung des Airportstandorts und Festlegung der Flugrouten bestätigt – dem folgte das Bundesverfassungsgericht nun. Die Trennung verletze die Beschwerdeführer nicht in ihrem Eigentumsgrundrecht, hieß es. (AFP/jW)

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