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Aus: Ausgabe vom 05.01.2018, Seite 11 / Feuilleton

Twitter-Zensur

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die zwischenzeitliche Sperrung des Accounts des Satiremagazins Titanic auf Twitter als »Zensur« kritisiert. »Nun tritt ein, wovor wir bereits bei der Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gewarnt haben«, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff am Donnerstag in Berlin. Die Plattformbetreiber entschieden »im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit«, um mögliche Geldstrafen zu vermeiden. Das seit Jahresbeginn geltende Gesetz verlangt von Portalen wie Twitter, Facebook und Youtube, strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis zu löschen.

Der Kurznachrichtendienst hatte am Dienstag Titanic geblockt, weil das Magazin den Begriff »Barbarenhorden« verwendet hatte, um eine Nachricht der AfD-Politikerin Beatrix von Storch zu parodieren. Die Bundestagsabgeordnete hatte sich darüber aufgeregt, dass die Kölner Polizei zu Silvester auch in arabischer Sprache getwittert hatte. Daraufhin wurde ihr Twitter-Account für zwölf Stunden gesperrt und die Titanic verbreitete Fake-Tweeds unter ihrem Namen. Der erste wurde von Twitter gelöscht, nach dem zweiten wurde auch der Account von Titanic gesperrt, weil sich die Zeitschrift weigerte, ihn zu entfernen. Der Deutsche Journalistenverband forderte am Mittwoch, »jegliche Form von Zensur gegenüber dem Satiremagazin Titanic sofort zu beenden«. Gegen von Storch ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, wie der Branchendienst meedia berichtet. (dpa/jW)

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