Aus: Ausgabe vom 12.01.2018, Seite 2 / Ausland
Gericht muss erneut über »Luxleaks« verhandeln
Luxemburg. Im Fall um die sogenannten Luxleaks hat das höchste Gericht Luxemburgs eine neue Verhandlung für den Hauptangeklagten angeordnet. Die Revisionskammer entschied am Donnerstag in Luxemburg, der Widerspruch dieses Angeklagten gegen seine Verurteilung sei berechtigt. Seine Funktion als Hinweisgeber sei nicht ausreichend gewürdigt worden. Der Mann war zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1.500 Euro Geldbuße wegen Diebstahls verurteilt worden. Durch die »Luxleaks« waren Steuerabkommen internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden öffentlich geworden. (dpa/jW)Siehe Seite 8
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