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Aus: Ausgabe vom 26.01.2018, Seite 4 / Inland

Plädoyers im »Altermedia«-Prozess

Stuttgart. Der Hauptangeklagte im Prozess um das inzwischen verbotene neofaschistische Internetportal »Altermedia« soll nach dem Willen des Generalbundesanwalts dreieinhalb Jahre in Haft. Es sei erwiesen, dass sich der 28 Jahre alte Informatiker unter anderem der Gründung einer kriminellen Vereinigung, der Rädelsführerschaft und der Volksverhetzung schuldig gemacht habe, sagten zwei Bundesanwälte am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim. Für drei Mitangeklagte forderten sie Bewährungsstrafen von zwischen einem und zwei Jahren. Der Prozess wird am 1. Februar mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt. (dpa/jW)

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