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Aus: Ausgabe vom 27.01.2018, Seite 7 / Ausland

Höhere Strafe für Begriff »polnische Lager«

Warschau. In Polen kann die Verwendung der historisch falschen Bezeichnung »polnische Todeslager« für deutsche Vernichtungslager aus der Zeit der Besatzung durch die Nazis im Zweiten Weltkrieg künftig mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Der Strafverschärfung stimmte am Freitag das Warschauer Parlament zu. Durch den oft nachlässigen Gebrauch des Begriffs »polnische Lager« sei Polen immer wieder eine Mitverantwortung für deutsche Verbrechen zugeschrieben worden, argumentierte Vizejustizminister Patryk Jaki. (dpa/jW)

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