Aus: Ausgabe vom 21.02.2018, Seite 4 / Inland
Kommunisten in Freiheit
München. Das Oberlandesgericht München hat zu Wochenbeginn die Haftbefehle gegen vier der Mitgliedschaft in einer »ausländischen terroristischen Vereinigung« angeklagte Kommunisten außer Vollzug gesetzt. Das teilte das Verteidigerteam am Montag abend auf seiner Webseite mit. Die zehn seit April 2015 in Untersuchungshaft sitzenden Aktivisten der türkischen Arbeiterföderation ATIK werden der Mitgliedschaft in der in Deutschland weder verbotenen noch auf der EU-Terrorliste geführten Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) beschuldigt. Ein Angeklagter war bereits im Dezember aus gesundheitlichen Gründen freigekommen. (nb/jW)
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