Abtreibung: CDU hält an »Werbeverbot« fest
Berlin. Vor der ersten Beratung über eine Änderung oder Streichung des Paragraphen 219 a des Strafgesetzbuches (StGB) hat sich die Frauenunion in der CDU für eine Beibehaltung des darin festgelegten »Werbeverbots« für Schwangerschaftsabbrüche ausgesprochen. An der Regelung dürfe nicht gerüttelt werden, erklärte die Vorsitzende der Frauenunion, Annette Widmann-Mauz, am Mittwoch in Berlin. Der Paragraph gehöre unverzichtbar zum Schutz der »Grundrechte des Ungeborenen«. Abtreibung sei »keine ärztliche Dienstleistung wie jede andere«, erklärte Widmann-Mauz. Denn sie sei nach Paragraph 218 StGB im Grundsatz verboten und bleibe in bestimmten Fällen nur straffrei.
Der Bundestag wollte am Donnerstag abend erstmals über mehrere Gesetzentwürfe von der FDP, der Partei Die Linke und den Grünen beraten, die auf eine Abschaffung bzw. im Fall der Liberalen lediglich auf Einschränkung des Werbeverbots abzielen. Die SPD will die Regelung wie die FDP dahingehend ändern, dass künftig nicht jede, sondern nur noch »aggressive« Werbung bestraft werden soll. In einer von der Ärztin Kristina Hänel initiierten Petition an den Bundestag hatten sich im Dezember fast 156.000 Menschen für eine Streichung des Paragraphen ausgesprochen (jW berichtete). (AFP/jW)
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