Fahrverbote »grundsätzlich zulässig«
Bundesverwaltungsgericht: Städte können schmutzige Diesel-Kfz verbannen
Das Bundesverwaltungsgericht hält Dieselfahrverbote in den Städten nach geltendem Recht grundsätzlich für zulässig. Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht am Dienstag. Das Urteil sieht allerdings auch Übergangsfristen und Ausnahmen vor.
Die Richter wiesen damit die Revisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf »...
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