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Aus: Ausgabe vom 28.02.2018, Seite 15 / Antifaschismus

NSU-Prozess: Neuer Entpflichtungsantrag

München. Die drei Altverteidiger der Hauptangeklagten im Münchner NSU-Prozess, Beate Zschäpe, haben erneut ihre Abberufung beantragt. Zschäpe, der Mittäterschaft bei zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden und zwei Sprengstoffanschlägen vorgeworfen wird, schloss sich dem Antrag an, wie ihr vierter Pflichtverteidiger Mathias Grasel am Dienstag mitteilte. Die Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm vertreten Zschäpe seit Beginn des Prozesses vor fast fünf Jahren. Das Verhältnis zu ihrer Mandantin ist schlecht. Grasel kam erst später auf Wunsch Zschäpes hinzu. Wann mit einer Entscheidung über den Antrag zu rechnen ist, war zunächst unklar. Rechtsanwalt Heer begründete den neuerlichen Vorstoß der drei Altverteidiger damit, dass das Oberlandesgericht inzwischen offenbar Grasels Bestellung als ausreichend für die Sicherung des Verfahrens ansehe. Das lasse sich aus einer Verfügung ablesen, mit der das Gericht vergangene Woche alle drei Verhandlungstermine absetzte. In der Verfügung heißt es, es könne wegen Erkrankung Grasels und »Ortsabwesenheit« von Rechtsanwalt Hermann Borchert nicht verhandeln. Borchert ist Zschäpes fünfter Anwalt, wurde vom Gericht allerdings nicht als Pflichtverteidiger bestellt. Damit gerät der Prozess vor den Plädoyers der Verteidigung erneut ins Stocken. Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe eine lebenslange Haftstrafe gefordert. (dpa/jW)

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