Aus: Ausgabe vom 13.03.2018, Seite 5 / Inland
RWE darf Lieferverträge nicht kündigen
Essen. Der Energiekonzern RWE darf geschlossene Lieferverträge für Strom aus dem Steinkohlekraftwerk des Konkurrenten Uniper im nordrhein-westfälischen Datteln nicht kündigen. Das hat das Essener Landgericht am Montag entschieden. Die seit 2011 immer wieder verzögerte Inbetriebnahme des Kraftwerks stellt laut dem Urteil keinen Kündigungsgrund dar. RWE avisierte, »sehr wahrscheinlich« in Berufung zu gehen. »Ein Kündigungsrecht besteht nur, wenn sich die Lieferverträge nicht an die veränderte Situation anpassen lassen«, sagte Richter Ralf Banke. Das sei hier aber nicht der Fall. (dpa/jW)
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