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Aus: Ausgabe vom 31.03.2018, Seite 6 / Ausland
Mumia Abu-Jamal

Mumia Abu-Jamal muss weiter warten

Von Jürgen Heiser

Philadelphia. Im juristischen Kampf des US-Journalisten Mumia Abu-Jamal um das Aufrollen seiner Berufungsverfahren der Jahre 1998 bis 2012 mutet die Bezirksstaatsanwaltschaft dem seit 37 Jahren inhaftierten politischen Gefangenen weiteres Warten zu. Am vergangenen Dienstag erklärten Vertreter der Behörde vor Gericht erneut, für die Durchsuchung von Archiven zu früheren Todesstrafenverfahren mehr Zeit zu brauchen. In den abgelegten Akten vermuten Abu-Jamals Anwälte Beweise dafür, dass die Ablehnungen der Berufungsanträge ihres Mandanten rechtswidrig waren. Als Grund nennen sie die Befangenheit des mittlerweile pensionierten Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs in Pennsylvania, Ronald Castille, der auch als Staatsanwalt gegen Abu-Jamal ermittelt hatte. Das Gericht setzte der Anklagebehörde nun für die Beibringung der erforderlichen Dokumente als neue Frist den 30. April. Abu-Jamal hofft, dass die Neuverhandlung seiner Berufungsanträge ihm endlich den Freispruch vom Vorwurf des Polizistenmordes bringt, für den er ursprünglich zum Tode verurteilt wurde.

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