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Aus: Ausgabe vom 17.05.2018, Seite 15 / Medien

Rundfunkbeitrag im Visier der Richter

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch mit kritischen Fragen die Verhandlung zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags eröffnet. Der Beitrag werfe »Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung auf«, sagte am Mittwoch der Vorsitzende des 1. Senats, Ferdinand Kirchhof. Er wird seit 2013 pro Wohnung und nicht mehr nach Art und Zahl von Empfangsgeräten erhoben. Bei Firmen ist unter anderem die Zahl der Dienstwagen Grundlage der Beitragshöhe.

So könnte es nach den Worten Kirchhofs unter Gleichheitsgesichtspunkten problematisch sein, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig sei, für Dienst- oder Mietwagen hingegen schon. Außerdem würden mit einem Beitrag pro Wohnung alle anderen darin wohnenden Personen entlastet – auch das könnte auf eine Ungleichbehandlung hindeuten. Möglich sei auch, dass es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt, wie es die Kläger, drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt, monieren. »In dieser Abgabenform würde ihm ein Verdikt der Verfassungswidrigkeit drohen«, sagte Kirchhof. Die Richter prüfen zwei Tage lang, ob der Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender in seiner jetzigen Form rechtmäßig ist. (dpa/jW)

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