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Aus: Ausgabe vom 22.05.2018, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Chef geht private Handynummer nichts an

Erfurt. Abhängig Beschäftigte sind nach einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts (LAG) grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer beim Chef anzugeben. Dieser könne auch auf anderem Weg sicherstellen, dass Mitarbeiter im Notfall erreicht werden können, begründeten die Richter am Mittwoch vergangener Woche in Erfurt ihre Entscheidung. Nur unter besonderen Bedingungen und in engen Grenzen habe ein Unternehmer das Recht auf Kenntnis der privaten Handynummer eines Angestellten. Verhandelt wurde die Klage von Mitarbeitern des kommunalen Gesundheitsamtes gegen den Landkreis Greiz. Sie verlangten mit Erfolg, dass eine Abmahnung aus ihrer Personalakte entfernt wird, weil sie nur ihre private Festnetz-, nicht aber ihre Handynummern für Bereitschaftsdienste angaben. Wenn ein Unternehmer die Mobilfunknummer eines Beschäftigten habe, könne der Betroffene nicht mehr wirklich zur Ruhe kommen. Das sei ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, so die Richter. (dpa/jW)

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