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Aus: Ausgabe vom 23.06.2018, Seite 15 / Geschichte

Anno … 26. Woche

1893, 27. Juni: An der New Yorker Wall Street bricht infolge umfangreicher Aktienverkäufe und des Konkurses zahlreicher Unternehmen sowie fast aller Silberminen der USA die Börse zusammen. Die Krise stellt den Höhepunkt der seit 1873 andauernden »Großen Depression« dar, die von Europa ausgehend auch den US-amerikanischen Markt erfasst.

1958, 26, Juni: Bei einer Protestkundgebung gegen die atomare Aufrüstung der Bundeswehr in Dortmund, an der sich ganze Belegschaften der Metallindustrie beteiligen und aus deren Anlass die Verkehrsbetriebe die Beförderung einstellen, versammeln sich 15.000 Menschen. Es sprechen Bundes- und Landtagsabgeordnete der SPD. Als die Veranstaltung von Angehörigen der CDU gestört wird, die die Teilnehmenden mit Marschmusik beschallen, kommt es zu einem Handgemenge. Die CDU, die über der Kundgebung zudem ein Flugzeug mit Werbung für die am 6. Juli anstehende Landtagswahl kreisen lässt, behauptet später, ein Demonstrant habe eines ihrer Parteimitglieder mit einem Messer verletzt, andere seien mit Steinen und mit Stöcken angegriffen worden. Die Aktion hat einen Tag später ein Nachspiel im Bundestag, wo der ehemalige Verteidigungs- und amtierende Arbeitsminister Theodor Blank (CDU) der SPD vorwirft, sich vor den Karren der SED spannen zu lassen. Blank beschwört in seiner Rede bürgerkriegsähnliche Zustände herauf (»Zeiten, wie wir sie von 1930 bis 1933 auf den Straßen unserer Großstädte erlebt haben«) und warnt vor einem »Lebendigwerden der KPD«. Der Hintergrund der heftigen Polemik ist das von der SPD und anderen Beteiligten der Kampagne »Kampf dem Atomtod!« angestrebte Volksbegehren gegen die Atomaufrüstung der Bundeswehr, die Meinungsumfragen zufolge von über vier Fünfteln der Bundesdeutschen abgelehnt wird.

1968, 28. Juni: Mit dem »Siebzehnten Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes« treten die sogenannten Notstandsgesetze in Kraft, die zuvor vom Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet worden sind. Gegen die Neuregelung, die für den Fall von Unruhen die Aufhebung und Einschränkung zahlreicher Grundrechte vorsieht, hatte zuvor eine breite Bürgerbewegung protestiert.

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