Betriebsratswahl bei »Nordsee« bleibt gültig
Hamburg. Die im Frühjahr durchgeführten Betriebsratswahlen bei der Fischrestaurantkette »Nordsee« bleiben gültig. Dies teilte die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) am vergangenen Dienstag mit. Die »Nordsee« GmbH hatte elf von dreizehn Wahlen angefochten. Laut NGG kamen die Arbeitsgerichte in Neumünster und Oberhausen am 27. Juni bzw. 5. Juli zu dem Ergebnis, dass die Filialleiter, die in die Interessenvertretung gewählt wurden, keine leitenden Angestellten seien, wie dies das Unternehmen behauptet hatte. Die Wahl bleibe daher jeweils gültig. In beiden Verhandlungen sei deutlich geworden, dass die Richter keine Einstellungs- und Entlassungsbefugnis der Filialleiter sahen. Die Restaurantkette hatte kurz vor den Wahlen einfach 210 Beschäftigte zu leitenden Angestellten erklärt (jW berichtete). Letztere dürfen nicht in den Betriebsrat gewählt werden. Die NGG sieht deshalb im Vorgehen des Konzerns einen Fall von Wahlbehinderung. (jW)
Mehr aus: Betrieb & Gewerkschaft
-
International unsozial
vom 31.07.2018 -
Taxistas im Dauerausstand
vom 31.07.2018