Frauenkörper kontrollieren
Kirsten Achtelik, Eike Sanders und Ulli Jentsch analysieren Strategien der Abtreibungsgegner. Prozess gegen Gynäkologinnen in Kassel beispielhaft dafür
Jana WernerKurz vor der Sommerpause debattierte der Bundestag das »Werbeverbot« für Schwangerschaftsabbrüche (Paragraph 219a des Strafgesetzbuches). Anlass war die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel Ende 2017 zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro. Sie war wegen angeblichen Verstoßes gegen das »Werbeverbot« wiederholt von dem fundamentalistischen Abtreibungsgegner Klaus-Günter Annen angezeigt worden. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bund...
Artikel-Länge: 5468 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.